Über dieses Produkt
Liegende Lagerung und Abfüllung von Fässern
Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 14 BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV Regel 108-007 ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in angemessenen Abständen (mindestens jährlich) durch eine Befähigte Person prüfen zu lassen. Für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter (und Ihren Versicherungsschutz) führen wir eine Regalprüfung fachgerecht und ohne den Betriebsablauf zu behindern durch.