Der Betreiber ist verantwortlich dafür, die Feststellanlage kontinuierlich betriebsfähig zu halten und in regelmäßigen Abständen von einem Monat auf ihre einwandfreie Funktion zu überprüfen. Falls in aufeinanderfolgenden Funktionsprüfungen über einen Zeitraum von 12 Monaten keine Funktionsmängel festgestellt werden, kann die Überprüfung der Feststellanlage anschließend alle 3 Monate erfolgen.
Sollte bei den vierteljährlichen Funktionsprüfungen ein Funktionsmangel festgestellt werden, muss die Betriebsfähigkeit sofort wiederhergestellt werden und durch mindestens 3 aufeinanderfolgende monatliche Funktionsprüfungen nachgewiesen werden.