Die noch gültige Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) ermöglicht in Verbindung mit der aktuell gültigen Fassung der DVO (EU) 2015/1998 eine Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten in der Luftsicherheit. Diese hat derzeit wenigstens einmal innerhalb von 5 Jahren zu erfolgen. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier, analog zu den Fortbildungen der zugelassenen Ausbilder, ein kürzeres Auffrischungsintervall angeraten ist.
Diese Auffrischungsschulung richtet sich an Sicherheitsbeauftragte von:
Flugplätzen
Luftfahrtunternehmen
Bekannte Versender
Reglementierte Beauftragte
Bekannte und reglementierte Lieferanten von Bordvorräten
Bekannte Lieferanten von Flughafenlieferungen
Transporteure
Die Inhalte sind behördlich anerkannt und umfassen u.a. folgende Themengebiete:
Auffrischung der vergangenen unrechtmäßigen Eingriffen in die Sicherheit der Zivilluftfahrt
Aktuelle europäische Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
Aktuelle nationale Rechtsgrundlagen und deren Auswirkungen
Sicherheitskultur entsprechend den Fortbildungsvorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (Ab 2022)
Erfahrungsaustausch der Teilnehmer