Zum Stichtag 30.6. alle fünf Jahre geht es los: Auf Basis der neuen Lärmkartierungen der Umweltämter sollen konkrete Maßnahmenpläne gegen Lärm durch Straßen- und kommunalen Schienenverkehr (bspw. Stadt- und Straßenbahn) aufgestellt oder die vorhandenen Aktivitäten überarbeitet werden. Was ist nun für Sie zu tun?
Schritt 1: Betroffenheitsanalyse
Benötigen Sie eine vollständige Lärmaktionsplanung? Die Lärmkartierung wird als erstes ausgewertet: eine Betroffenheitsanalyse wird erstellt (Vorprüfungsergebnis). Anhand der Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse können Sie dann entscheiden, ob eine vollständige Lärmaktionsplanung erforderlich ist.
Schritt 2: Konfliktanalyse
Nun wird der aktuelle Handlungsbedarf mittels einer Konfliktanalyse ermittelt. Welche Aktivitäten sind für welche Strecken notwendig? Bei Fortschreibung eines Lärmaktionsplans überprüfen Sie die bereits geplanten Maßnahmen. Bei Bedarf werden neue Lösungsansätze entwickelt.
Früh im Prozess: Die Menschen vor Ort beteiligen!
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit sollte frühzeitig erfolgen. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung: Beispiele sind moderierte Bürgerwerkstätten, Informationsveranstaltungen oder online Plattformen. In der Planungsphase sollte gemeinsam mit den Bürger*innen über Lösungsansätze diskutiert werden. Hinweise, Anregungen und Vorschläge können so im Lärmminderungskonzept eingebracht werden. Selbstverständlich nach fachtechnischer Prüfung.
Auch den politischen Abstimmungsprozess aktiv gestalten
Holen Sie sich mit der Durchführung einer förmlichen Beteiligung externe Behörden und Träger öffentlicher Belange mit an Bord. Übergeben Sie einen gemeinsam erarbeiteten Entwurf an Verwaltung und politische Gremien der Kommune. Dieser Entwurf ist eine fundierte Basis für die weitere Beratung der Gremien. Parallel erfolgt eine aktive Begleitung des politischen Abstimmungsprozesses in Ausschüssen und Kommunalvertretungen. Am Ende des Prozesses steht ein beschlussfähiger Lärmaktionsplan, der an die Landes- und Bundesbehörden zur Berichterstattung gehen kann (formularbasierte Kurzfassung des Lärmaktionsplans).
expertise
Spezielle Kompetenzen
Rechtliche Grundlagen der Lärmaktionsplanung
Bewertung der Lärmkartierung mit Lärmkennziffern
Berechnung von Lärmemissionen
GIS-gestützte Betroffenheitsanalyse
Gebäudespezifische Darstellung der Lärmbelastung
Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen
Öffentlichkeitsbeteiligung in verschiedenen Formaten
Durchführung von Präsenz- und Online-Workshops
Beratung politischer Gremien
unser leistungspaket
Auswertung der Lärmkartierung
Betroffenheitsanalyse
Bestands- und Konfliktanalyse
Entwicklung Lärmminderungsstrategie
Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
Fortschreibung bzw. Neuerstellung Lärmminderungskonzept