Gemäß den Garagenverordnungen der Länder müssen geschlossene Mittel- und Großgaragen ausreichend be- und entlüftet werden können. Ist dies auf natürliche Weise nicht möglich, sind entsprechende Abluftanlagen und ggf. auch Zuluftanlagen erforderlich, um eine entsprechende Frischluftversorgung sicherzustellen. Eine wesentliche Gefahr stellen in diesem Zusammenhang die produzierten Stickoxide der ein und ausfahrenden PKW in diesen Garagen dar.
Zur Überwachung werden aus diesem Grund sogenannte CO- Warnanlagen eingesetzt, die die gemäß Garagenverordnung einzuhaltende Kohlenmonoxidkonzentration in Garagen messen. Co- Warnanlagen und Garagenlüftungsanlagen erfüllen somit wesentliche Aufgaben und schützen vor gesundheitlichen Schäden der Garagennutzer.
Die Überprüfung der Umsetzung der baurechtlichen Anforderungen aus Baugenehmigung und Brandschutzkonzept, sowie Einhaltung entsprechender nationaler und internationaler Normen sind dabei grundlegende Parameter, die bei Sachverständigenabnahmen vor erstmaliger Inbetriebnahme, wiederkehrend und nach wesentlicher Änderung in Sonderbauten an raumlufttechnischen Anlagen und CO- Warnanlagen in Garagen gemäß den Prüfverordnungen der Länder überprüft werden.