Eine Klausel für die Kostenübernahme im Versicherungsschein verankert. Besonders tragisch kann die fehlende Klausel der groben Fahrlässigkeit werden. Bei Schadensfällen, in denen der Kunde den Schadenfall grob fahrlässig verursacht hat, kann die Gesellschaft die Begleichung der Schadenssumme ablehnen. Seit 2009 wurde dies von Gerichten aber soweit eingeschränkt, dass die Versicherungsgesellschaft jedoch fast immer mindestens einen kleinen Teil der Schadenssumme erstatten muss. Aber bei einem Brandschaden von 200 000 Euro, der durch das Brennen einer Kerze verursacht wurde, ist der Schadensersatz von 10 Prozent der Schadenssumme nur ein schlechter Witz. Um dieses Szenario auszuschließen sollte der Versicherungsnehmer nur eine Versicherung abschließen, die die grobe Fahrlässigkeit (Herbeiführung des Versicherungsfalles) in unbegrenzter Höhe abgesichert hat. Nach einer Statistik brennt es gerade im Dezember sehr viel häufiger als in den anderen Monaten. Mit fast 40 Prozent höheren Feuerschäden als im Frühjahr/Sommer ist dieser Unterschied geradezu signifikant. Allein 2013 verzeichneten die