Bedingt durch unsere VdS - Zulassung mit mehreren Herstellern von Brandmeldesystemen können wir Ihnen speziell für Ihre Anwendungen eine individuelle Brandmeldeanlage planen und installieren.
Wir unterscheiden hier zwischen Brandmeldeanlagen für den privaten, klein- und mittelständischen Bereich mit einem optimierten Budgetrahmen oder Brandmeldesystemen für erhöhte Anforderungen mit komplexen Brandschutzsteuerungen.
Anwendungen vom Reinstraum bis zur rauen Industrieumgebung sind für uns genauso wenig ein Problem wie verdeckte Meldermontagen, Kulturgüterschutz oder architektonisch besonders wertvolle Projekte.
Lange Betriebszeiten sowie optimierte Wartungszyklen für einen reibungslosen Betrieb sind für uns selbstverständlich und haben uns in der Auswahl unserer Systeme unterstützt.
Laut der NRW Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
In Wohnungen die bis zum 31. März 2013 errichtet oder genehmigt wurden, hat der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen auszustatten.