Großraum- und Schwertransporte weichen von den zulässigen, also "normalen", Abmessungen und Gewichten ab. Was als "normal" gilt, ist in Vorschriften geregelt – insbesondere in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Grob kann man sagen, dass alles über 44 Tonnen Gesamtgewicht als Schwertransport gilt. Hauptsächlich kann man folgende Arten unterscheiden:
• Großraumtransporte, das bedeutet große Abmessungen und kleines Gewicht (zum Beispiel ein Blechsilo oder ein Tank als Transportgut)
• Schwertransporte, das bedeutet geringe Abmessungen, aber ein sehr hohes Gewicht (zum Beispiel ein Abbruchbagger)
• Großraum- und Schwertransporte, also eine Kombination aus den Punkten 1 und 2 (zum Beispiel Großtransformatoren oder Turbinen als Transportgut)