Gemäß DIN EN 1570 sind
Hebebühnen
nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf unseren kompetenten und leistungsfähigen Service hinweisen. Unsere Monteure sind
Hebebühnensachkundige
gemäß der Vorschrift für Arbeiten an Hebebühnen (
DIN EN 1570
). Durch ihre langjährige Erfahrung sind sie in der Lage, sich einschleichende Fehler rechtzeitig zu erkennen, so daß oft unnötige hohe Folgekosten vermieden werden können. Fast sämtliche Störungen können dank speziell ausgerüsteter Servicefahrzeuge sofort beseitigt werden. Wir erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Anforderungen zugeschnittenes Angebot für einen
UVV-Prüfungs
/ Wartungsvertrag. Wir würden uns freuen, wenn Ihnen dieses Angebot zusagt.
Service Ansprechpartner