Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSA g.A. müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen nach DGUV G 312-906 (ehem. BGG 906) geprüft und beurteilt werden.
Der DGUV Grundsatz 312-906 bezieht sich auf die Qualifizierung und Fortbildung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen.