Gemeinsam prüfen
Wir vereinbaren mit Ihnen einen Prüfungszeitraum, zu dessen Beginn Sie uns den Jahresabschluss und die zu Grunde liegende Buchführung sowie den Lagebericht und weitere Unterlagen, die für die Rechnungslegung relevant sind, vorlegen.
So ist gewährleistet, dass die Prüfung entsprechend der Terminierung durchgeführt wird und ein Bestätigungs-vermerk zeitnah erteilt werden kann. Die Belastung Ihrer Mitarbeiter wird minimiert.
Wir arbeiten mit Ihnen an folgenden Aufgaben:
Pflichtprüfung von Jahresabschlüssen
Pflichtprüfung von Konzernabschlüssen
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG
Sonderprüfungen
Freiwillige Prüfungen
Prüfungen nach § 57a WPO (Qualitätskontrolle)
Unser risikoorientierter Prüfungsansatz entspricht den strengen Regeln des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW Prüfungsstandard 200). Wichtig ist uns, dass Sie einen Mehrwert aus der Prüfung ziehen können. Ergänzende Feststellungen, welche wir im Rahmen unserer Prüfung treffen, die sich aber nicht auf die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses auswirken, besprechen wir mit Ihnen und fertigen gerne auf Wunsch einen Management Letter.
Generell gehört für uns der „Blick über den Tellerrand“ auch und gerade in der Prüfung zum Tagesgeschäft und wir besprechen mit Ihnen jegliche Art von Gestaltungs- und Optimierungsmöglichkeiten. Zeitnah und zielführend.