Unter Kranarbeiten versteht man das horizontale und vertikale Verladen von Lasten aller Art durch manuell oder mit Motor angetriebene Kräne. Um den speziellen Anforderungen unterschiedlicher Umgebungen gerecht zu werden und die Arbeiten schnell und effizient ausführen zu können, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Krane. Sie können auf Schienen (Portalkran) und hoch gelegenen Fahrbahnen (Brückenkran) bewegt werden oder sind individuell im Rahmen der Kranarbeiten verfahrbar (Autokrane). Einsatzbereich von Kranarbeiten. Kranarbeiten finden in der Regel Einsatz in folgenden Bereichen: - Hochbau, - Güterumschlag von Schiffen (Container, Stückgut etc.), - Eisenbahn- und Lastkraftwagen- Errichtung von Großanlagen, - Montage-, Fertigungs- und Lagerhallen. Hauptanwendung von Kranarbeiten ist das Be- und Entladen von Gütern sowie die Verlastung an einen bestimmten Punkt über eine kurze Distanz; zum Beispiel auf Baustellen im Hochbau. Hierfür wird der sogenannte Turmkran (auch Turmdrehkran, kurz TDK) eingesetzt, der mithilfe eines eingebauten Drehkranzes sowohl senkrechte Heberichtungen als auch dreidimensionale Bewegungen ausführen kann. Besonders mobile und flexible Krane sind zum Beispiel sogenannte Hallenkrane mit einer Schwerlastmontagespitze und einem einstellbaren Arbeitswinkel. Ein Schienendrehkran wird hauptsächlich zur Bergung von entgleisten Schienenfahrzeugen und beim Brückenbau über Eisenbahnstrecken eingesetzt. Hierfür wird der Kran auf ein Eisenbahnfahrzeug parallel zur Baustelle montiert. Bagger gelten als Sonderform eines Krans. Ein Bagger wird vorzugsweise eingesetzt, um bei Baugruben Boden und Fels auszuheben, zu bewegen und größere Vertiefungen in der Erde wieder zu befüllen. Zum Umschlagen von Schütt- und anderen Gütern wird daher ein Kran oft als Bagger bezeichnet. Krane werden vom Boden oder aus einem Führerhaus heraus gesteuert, Bagger haben fast immer nur einen Fahrersitz. Kranarbeiten nur durch geschulte Fachkräfte. Vor Beginn der Kranarbeiten respektive der ersten Inbetriebnahme eines Krans ist eine Abnahmeprüfung nach BGG 905 (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) durch einen Sachverständigen erforderlich. Hierbei werden insbesondere die sicherheitstechnisch relevanten Funktionen, alle Sicherheitsabstände und die angrenzenden Bereiche der Arbeits- oder Baustelle geprüft. Kranarbeiten sollten generell nur durch Fachkräfte durchgeführt werden, die eine entsprechende Schulung zum Kranführer nach den geltenden Grundsätzen der Berufsgenossenschaften (BGG 921) erfolgreich absolviert haben. Alle zertifizierten Anbieter von Kranarbeiten sind auf diesen Seiten übersichtlich aufgeführt. Sie lassen sich nach „Beste Ergebnisse“, Alphabet oder Postleitzahl sortieren. An den Kürzeln erkennen Sie, ob es sich um Hersteller (HS), Dienstleister (DL), Händler (HL) oder Großhändler (GH) handelt.